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Verpackung und Lieferung Die Auswahl der Versandart erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in Originalverpackungen. In dieser ist das Mietgerät unversehrt wieder anzuliefern. Das Mietgerät kann von Seibold und Partner Systemhaus Gmbh angeliefert werden. Hierfür entfallen Transport- und ggf. Installationskosten. Lieferung, Versandart, und Abnahmepflicht des Mietgegenstandes Der Mietgegenstand ergibt sich aus dem schriftlich oder per eMail geschlossenen Vertrag. Er wird von uns vom Hersteller/Lieferanten zu dessen Bedingungen zu Eigentum erworben. Wir überlassen dem Kunden nach Maßgabe des schriftlich oder per eMail geschlossenen Vertrages und diesen Mietbedingungen den Mietgegenstand zum Gebrauch. Nicht abgeholte, reservierte Geräte werden mit 60% vom zu erwartenden Mietpreis abgerechnet. Verbrauchsmaterial wird gesondert in Rechnung gestellt. Die rückstandslose Entfernung von Fremdaufklebern wird pauschal mit EUR 50,00 berechnet. Haftung/Versicherung Während der Mietzeit haftet der Kunde uneingeschränkt für das Leihgerät (Mietgerät) und hat es gegen alle üblichen Risiken zum Neuwert zu versichern. Der Kunde haftet für das Leih-/Mietgerät solange es sich in seinem Besitz oder im Besitz eines Beauftragten befindet und nicht nur für die Dauer der vereinbarten Leih-/Mietzeit. Ansprüche irgendwelcher Art können nur geltend gemacht werden, wenn unsere Rechnungen voll bezahlt sind. Gebrauch durch den Kunden, Rückgabe Den Gebrauch der Geräte hat der Kunde nur von Fachkräften entsprechend den Bedienungsanweisungen vornehmen zu lassen. Er hat das Gerät am vereinbarten Ort in seinem Besitz zu belassen und in gutem Zustand zu erhalten. Bei Verlustoder offensichtlichen Beschädigungen hat er uns zum Neuwert zu entschädigen. Bei Fehlern, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand hat der Kunde uns sofort zu benachrichtigen und unsereWeisungen abzuwarten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen oder Veränderungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät durchzuführen oder zu versuchen, es sei denn, wir haben ihn schriftlich oder per Email hierzu ermächtigt.Soweit die Fehler, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand nicht vom Kunden zu vertreten sind, hat er nach Wahl von uns Anspruch auf Neulieferung oder sofortige Nachbesserung des Gerätes. Weitergehende Schadenersatzansprüchesind ausgeschlossen. Firmenzeichen und Kennummern des Herstellers sind unverändert auf dem Gerät zu belassen. Verpackungen, Bedienungsanweisungen und Zubehör sind Teil des Mietgegenstandes und unser Eigentum. Alle Teile sind pfleglich zu behandeln und am Ende der Mietdauer vollständig zurückzugeben. Das Auspacken der Geräte erfolgt durch den Kunden. Der Kunde hat die gelieferte Verpackung ordnungsgemäß aufzubewahren. Der Kunde hat bei Beendigung des Mietvertrages den Mietgegenstand an das vereinbarte von uns verwendete Lager auf eigene Kosten in der Originalverpackung zurückzusenden. Gewährleistung: Gewährleistung auf alle Hardware 12 Monate nach Rechnungsdatum, ausgenommen Festplatten, Herstellergarantie von 3 Jahr nach Rechnungsdatum. Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich in der Weise, dass wir nach unserer Wahl den fehlerhaften Liefergegenstand ausbessern oder neu liefern werden. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung wird in gleicher Weise gewährleistet wie für den Liefergegenstand. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an den gelieferten Waren entstanden sind (Produktionsausfälle etc.), ist ausgeschlossen. Ferner kann auch für Softwarefehler seitens der Hersteller keine Haftung übernommen werden. Eigentumsvorbehalt: Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum der Seibold und Partner Systemhaus GmbH.
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